Strafbefehl – was nun?

Ein Strafbefehl beinhaltet eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung, ohne Gerichtsverhandlung. Sollte gegen einen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein und steht nach den Ermittlungen zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft fest, daß der Beschuldigte die Tat verübt hat, so beantragt sie beim zuständigen Amtsgericht den Erlaß des Strafbefehls. Das Gericht prüft nochmals vor… Strafbefehl – was nun? weiterlesen