Holland bleibt auf EU-Knöllchen sitzen

Seit einiger Zeit können auch EU-Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden, wenn eine ausländische Bußgeldbehörde dies beantragt. In diesem Verfahren können sogar die Amtsgerichte dann ein Bußgeld gegen einen Betroffenen für vollstreckbar erklären. Grundlage dieses Verfahrens ist das Europäische Geldsanktionengesetz (EUGeldG). Ein Mandant kam nun mit einem Parkknöllchen aus Holland, welches von einem britischen Inkassounternehmen eingetrieben… Holland bleibt auf EU-Knöllchen sitzen weiterlesen

AG Bochum: Vollstreckbarkeit von ausländischen Bußgeldern

Das Amtsgericht Bochum hat ganz aktuell entschieden, daß der Halter eines Fahrzeugs (in diesem Fall war es eine Firma als juristische Person) das Bußgeld eines Rotlichtverstoßes aus Holland zu zahlen verpflichtet ist, obwohl eine Firma den Verstoß nicht begangen haben kann. Die sog. Halterhaftung existiert in Deutschland nicht, trotzdem wird das Bußgeld fällig. Der Grund… AG Bochum: Vollstreckbarkeit von ausländischen Bußgeldern weiterlesen