Holland bleibt auf EU-Knöllchen sitzen

Seit einiger Zeit können auch EU-Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden, wenn eine ausländische Bußgeldbehörde dies beantragt. In diesem Verfahren können sogar die Amtsgerichte dann ein Bußgeld gegen einen Betroffenen für vollstreckbar erklären. Grundlage dieses Verfahrens ist das Europäische Geldsanktionengesetz (EUGeldG). Ein Mandant kam nun mit einem Parkknöllchen aus Holland, welches von einem britischen Inkassounternehmen eingetrieben… Holland bleibt auf EU-Knöllchen sitzen weiterlesen