AG Bühl: kein Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

Das Amtsgericht Bühl hat am heutigen Tag ein bereits mit dem Bußgeldbescheid angeordnetes Fahrverbot auf unseren Einspruch hin wieder aufgehoben. Der Entscheidung lag zugrunde, daß sich der Mandant mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,39 mg/l (ca. 0,7 Promille) hinter das Steuer gesetzt hatte und von der Polizei kontrolliert wurde. Die Grenze, ab welcher eine Ordnungswidrigkeit wegen… AG Bühl: kein Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt weiterlesen