OLG München: Revision der Verteidigung greift durch – Urteil aufgehoben

In einem Strafverfahren wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln wurde der Mandant zunächst vom Amtsgericht Nördlingen und auf seine Berufung hin auch vom Landgericht Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf unsere Revision hin wurde nun das Urteil samt der Feststellungen aufgehoben. Es war nicht gerade ein Lob, welches das Revisionsgericht der Strafkammer ins Buch geschrieben hat.… OLG München: Revision der Verteidigung greift durch – Urteil aufgehoben weiterlesen