Landgericht Baden-Baden: Freiheitsstrafe in Geldstrafe umgewandelt

Im Februar 2011 hatte das Amtsgericht Rastatt einen Mandanten wegen Erwerbs von Heroin zum Eigenkonsum in elf Fällen – jeweils knapp 0,5 Gramm – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten mit Bewährung verurteilt und ihm harte Bewährungsauflagen erteilt.

Auf unsere Berufung hin änderte das Landgericht das amtsrichterliche Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahingehend ab, daß es von der Verhängung einer Freiheitsstrafe absah und eine angemessene Geldstrafe von 100 Tagessätzen anordnete. Aufgrund dieses schönen Ergebnisses konnte dann auch getrost auf Rechtsmittel verzichtet werden, insoweit ist das Urteil rechtskräftig.

Daniel Sprafke, Rechtsanwalt für Strafrecht und Bußgeldsachen in Baden-Baden und Offenburg

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